Was brauchen Sie, wenn Sie zu mir kommen wollen?

In der Logopädie sind 4 Bausteine elementar, die bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchgeführt werden:
  • In der Regel brauchen Sie eine aktuelle Heilmittelverordnung vom Arzt.
  • Verordnungen stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater & Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte und Neurologen oder auch Hausärzte aus.
  • Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte.
  • Die gesetzlichen Kassen übernehmen bzw. erstatten die Kosten für die Behandlung bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr vollständig, ansonsten muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % sowie eine Rezeptgebühr von 10,00 € selbst übernommen werden, falls keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

  • Privat- oder Beihilfepatienten bekommen ein Privatrezept und wir erstellen Ihnen einen Behandlungsvertrag. Dann kann mit der Therapie begonnen werden.
Einen Termin, in dem die Zeit vereinbart wird sowie sollte geklärt werden, ob die Therapie in den Praxisräumlichkeiten oder im häuslichen Rahmen durchgeführt werden soll.
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